Pflicht zum Einbau der Rauchmelder für Eigentümer

Die meisten Brandopfer werden nachts im Schlaf vom Feuer überrascht. Sie sterben nicht durch die Flammen, sondern rund 95% werden Opfer einer Rauchgasvergiftung, bevor sie die Gefahr erkennen konnten. Das 85 Dezibel laute Alarmsignal eines Rauchwarnmelders weckt Sie im Brandfall frühzeitig, denn sollte es einmal brennen, sind die ersten Minuten entscheidend und Sie können sich und andere Betroffene rechtzeitig in Sicherheit bringen, ihr Leben und ...
 

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Mieter sollten Rauchmelder einbauen

Warten Sie nicht auf gesetzliche Vorgaben!
Rauchwarnmelder sind Lebensretter! Einsicht und Vernunft kommt vor vielleicht zu späten gesetzlichen Regelungen. Handeln Sie selbst und installieren die kleinen Lebensretter in ihrem Zuhause und schützen Sie sich, ihre Angehörigen und ihr Eigentum!

Versicherungsschutz im Brandfall?
In den Bundesländern, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Montage von Rauchmeldern besteht, könnte die Nichtbeachtung dieser ...
 

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Pflichten der Vermieter in Bundesländer mit Rauchmelderpflicht

Vermieter haben nach den gesetzlichen Vorgaben der Bundesländer die Pflicht zur Installation von Rauchmeldern und haben auch dafür zu sorgen, dass die installierten Rauchmelder betriebsbereit sind. Sie haben die Möglichkeit die Prüfung der installierten Rauchmelder, welche einmal jährlich vorgeschrieben ist, entsprechend der Bedienungsanleitung selbst durchzuführen, diese Prüfung an...
 

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Haftung des Vermieter im Brand- und Schadenfall?

Ob ein Hauseigentümer und Vermieter durch Fahrlässigkeit in einem Brandfall haftbar gemacht werden kann, wenn es trotz der installierten Rauchmelder zu Schäden oder sogar Todesfällen kommt, wird im Schadenfall sicher vor Gericht geklärt werden müssen.
Hat der Rauchmelder versagt oder zu spät ausgelöst, ist zu prüfen ob eine Beschädigung durch den Einbau, eine fehlerhafte ...
 

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Umlage von Wartungskosten auf die Mieter?

Wartungskosten für Rauchmelder, können nach einem Urteil des Amtsgerichts Lübeck vom 05. November 2007, auf den Mieter unter sonstige Betriebskosten umgelegt werden. Nach dem Urteil des AG Lübeck, sind auch ohne entsprechende mietvertragliche Vereinbarung anfallende Betriebskosten umlegbar, die nach einem Abschluss des Mietvertrages auf Grund einer Modernisierung entstanden sind. Der erstmalige Einbau von Rauchmeldern stelle eine solche Modernisierungsmaßnahme dar. Demzufolge können die infolge der Modernisierung entstandenen Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden. Die nach DIN-Norm 14676 vorgegebenen jährlichen Funktionsprüfungen von Rauchmeldern, sind...
 

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